Heizungsförderung über das KfW458 Programm 

Grober Ablauf:

1️⃣ Planung & Angebotseinholung

Einholen eines oder mehrerer Angebote von Heizungsfachbetrieben.

Auswahl eines förderfähigen Heizsystems (mind. 65 % erneuerbare Energien).

Klärung technischer Voraussetzungen (z. B. Heizlastberechnung, Platzbedarf, Kältemittelwahl).

2️⃣ Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag)

Durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen registrierten Fachbetrieb.

Die BzA enthält technische Eckdaten, geplante Kosten und bestätigt die Einhaltung der Förderbedingungen.

Ergebnis: BzA-ID, die für den Antrag benötigt wird.

3️⃣ Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung

Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Fachunternehmen.

Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Förderbescheid der KfW berücksichtigt4.

4️⃣ Antragstellung durch den Kunden

Registrierung im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.

Auswahl des Produkts „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“.

Einreichen der BzA-ID und des Vertrags im Portal.

Warten auf die Förderzusage (erfolgt meist zügig).

5️⃣ Umsetzung der Maßnahme

Nach Förderzusage: Beginn der Arbeiten durch das Fachunternehmen.

Dokumentation aller Leistungen und Rechnungen.

Optional: Begleitung durch Energieberater (z. B. für Bonusnachweise oder technische Prüfung).

6️⃣ Erstellung der BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Durch den Energieberater oder Fachbetrieb.

Bestätigung, dass die Maßnahme fachgerecht und förderkonform umgesetzt wurde.

7️⃣ Einreichung des Verwendungsnachweises

Kunde lädt die BnD, Rechnungen und ggf. Bonusnachweise im KfW-Portal hoch.

Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt auf das Kundenkonto.

💶 Förderfähige Kosten beim Heizungstausch (KfW 458)

Bei der Förderung eines Heizungstauschs gelten folgende Eckpunkte – ohne Gewähr (Richtlinienänderungen kommen teils recht "plötzlich"):

🧾 Was ist grundsätzlich förderfähig?

  • Investitionskosten der neuen Heizungsanlage
  • Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch, Systemumstellung (Einrohr → Zweirohr), hydraulischer Abgleich etc.

📊 Maximale anrechenbare Rechnungsbeträge:

Gebäudegröße              Max. Rechnungsbetrag (€)          Zuschusshöchstgrenze
1 Wohneinheit (WE)      30.000 €                                        Festbetrag
2–6 WE                           +15.000 €/WE                               z. B. 4 WE → 75.000 €
Ab 7 WE                          +8.000 €/WE ab 7. WE                z. B. 8 WE → 121.000 €

🧩 Ergänzende BAFA-Förderung bei Überschreitung

  • Umfeldmaßnahmen können ggf. über BAFA (Förderung 5.4) bezuschusst werden.
  • Voraussetzung: Heizungsanlage älter als 2, aber nicht älter als 20 Jahre.
  • Achtung: Maßnahmen müssen vor Installation der neuen Heizung erfolgen und abgeschlossen sein.

💡 Bonusregelungen bei WEGs & Eigentümergemeinschaften:

  • Boni (Einkommen & Geschwindigkeit) richten sich entweder nach Nutzungseinheiten oder Miteigentumsanteilen.
  • Beispiel: Bei einer Eigentümergemeinschaft mit mehreren Parteien und nur einer selbstnutzenden Einheit gelten die Boni voraussichtlich nur anteilig.

📌 Details zur Bonusberechnung sind abhängig von den offiziellen KfW-FAQs. Aktuell sind die Boni auf Nutzungseinheit und nicht nach Miteigentumsanteil oder beheizte m² anzurechnen.

🧮 Ermittlung des Haushaltseinkommens für den Einkommensbonus

  • Maßgeblich sind die zu versteuernden Einkommen der Haushaltsmitglieder im 2. und 3. Kalenderjahr vor Antragstellung.
  • Beispiel: Antrag in 2025 → Durchschnitt aus Einkommen 2022 & 2023.
  • Haushalt umfasst: Alle zum Zeitpunkt des Antrags mit Haupt-/Alleinwohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer:innen und deren Partner:innen (Ehe, Lebensgemeinschaft, eheähnlich).

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