Heizungsförderung über das KfW458 Programm
Grober Ablauf:
1️⃣ Planung & Angebotseinholung
Einholen eines oder mehrerer Angebote von Heizungsfachbetrieben.
Auswahl eines förderfähigen Heizsystems (mind. 65 % erneuerbare Energien).
Klärung technischer Voraussetzungen (z. B. Heizlastberechnung, Platzbedarf, Kältemittelwahl).
2️⃣ Erstellung der BzA (Bestätigung zum Antrag)
Durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen registrierten Fachbetrieb.
Die BzA enthält technische Eckdaten, geplante Kosten und bestätigt die Einhaltung der Förderbedingungen.
Ergebnis: BzA-ID, die für den Antrag benötigt wird.
3️⃣ Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung
Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Fachunternehmen.
Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Förderbescheid der KfW berücksichtigt4.
4️⃣ Antragstellung durch den Kunden
Registrierung im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.
Auswahl des Produkts „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“.
Einreichen der BzA-ID und des Vertrags im Portal.
Warten auf die Förderzusage (erfolgt meist zügig).
5️⃣ Umsetzung der Maßnahme
Nach Förderzusage: Beginn der Arbeiten durch das Fachunternehmen.
Dokumentation aller Leistungen und Rechnungen.
Optional: Begleitung durch Energieberater (z. B. für Bonusnachweise oder technische Prüfung).
6️⃣ Erstellung der BnD (Bestätigung nach Durchführung)
Durch den Energieberater oder Fachbetrieb.
Bestätigung, dass die Maßnahme fachgerecht und förderkonform umgesetzt wurde.
7️⃣ Einreichung des Verwendungsnachweises
Kunde lädt die BnD, Rechnungen und ggf. Bonusnachweise im KfW-Portal hoch.
Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt auf das Kundenkonto.
Grundlagen der Heizungsförderung
Die Heizungsförderung wurde aus den BEG‑Einzelmaßnahmen herausgelöst und in eigenständige KfW‑Programme überführt. Sie richtet sich an Eigentümer, die ihre bestehende Heizungsanlage durch ein modernes, förderfähiges System ersetzen möchten. Die Förderfähigkeit hängt künftig stärker von der kommunalen Wärmeplanung ab.
Förderfähige Systeme
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen
- StromHybrid (Wärmepumpe + Solarthermie)
- Fernwärme
- H₂‑Ready‑Gasheizungen (nur im Gebäudenetz)
- GasHybrid (Gas + Wärmepumpe) – erhält keinen Klimageschwindigkeitsbonus
Hinweis: Bei Heizungsanlagen in Gebäudenetzen (z. B. eine Heizung für mehrere Häuser) kann eine Förderung über das BAFA möglich sein. Die Konditionen ähneln denen der KfW‑Programme. Die Zuordnung sollte durch einen Energieberater oder einen entsprechend qualifizierten Heizungsfachbetrieb erfolgen.
Fördersätze
Grundförderung
- 30 % Grundförderung für alle förderfähigen Heizsysteme (Wärmepumpen, Biomasse, StromHybrid, Fernwärme, H₂‑Ready im Gebäudenetz, GasHybrid)
- Ab 1. Quartal 2027:
- 15 % Grundförderung für alle förderfähigen Anlagen.
- +15 % Wertschöpfungsbonus für Anlagen „Made with Europe“.
Klimageschwindigkeitsbonus
- nur bei vollständigem Heizungstausch
- nur für den Hauptwohnsitz
- nur, wenn eine zukünftige fossile Beheizung ausgeschlossen ist
- sinkt alle 6 Monate um 4 %-Punkte
- entfällt ab 01.08.2028
- GasHybrid erhält diesen Bonus nicht
Einkommensbonus
- 40 % bei ≤ 30.000 € Einkommen → max. 80 % Gesamtförderung
- 30 % bei ≤ 40.000 € Einkommen → max. 70 % Gesamtförderung
- 10 % bei ≤ 50.000 € Einkommen → max. 60 % Gesamtförderung
Kinderbonus
- einmaliger Freibetrag von 10.000 € wenn mind. ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Wichtig
- Es gibt keinen Effizienzbonus
- Es gibt keinen iSFP‑Bonus
- Boni gelten nur für die Heizungsförderung, nicht für andere Gewerke
Degression der förderfähigen Kosten
Analog zur Gebäudehülle:
- 28.000 € für die erste Wohneinheit – sinkt alle 6 Monate um 750 €
- +15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- +8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Diese Degression gilt für alle Heizungsarten, also Wärmepumpen, Biomasse, Fernwärme, GasHybrid, StromHybrid.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind:
- die Heizungsanlage selbst
- Umfeldmaßnahmen, z. B.: – Heizkörpertausch – Systemumstellung (z. B. von Zweirohr auf Einrohr oder umgekehrt) – hydraulischer Abgleich – Anpassung der Warmwasserbereitung – Pufferspeicher, Verteiler, Pumpen
- Planung und Installation durch Fachunternehmen
- Maßnahmen zur Erfüllung technischer Mindestanforderungen
Besonderheit: Umfeldmaßnahmen können alternativ über das BAFA gefördert werden, wenn die bestehende Heizungsanlage zwischen 2 und 20 Jahren alt ist.
Besondere Hinweise
- Bei Mehrfamilienhäusern mit Eigennutzung gelten differenzierte Regeln für Klimageschwindigkeits‑ und Einkommensbonus.
- Für die Berechnung des Haushaltseinkommens zählt der Durchschnitt der Einkommen aus 2023 und 2024 (bei Antragstellung in 2026).
- Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für die Wohnung mit Hauptwohnsitz.
- Die Förderung für eine individuelle Heizungslösung kann eingeschränkt werden oder entfallen, wenn die kommunale Wärmeplanung einen Fernwärmeausbau vorsieht.
- In solchen Gebieten ist häufig nur ein Fernwärmeanschluss oder eine H₂‑Ready‑Gasheizung im Gebäudenetz förderfähig.
Fernwärme – Besonderheiten
- Der Fernwärmebetreiber kann Eigentümer der Übergabestation sein.
- Der Betreiber kann selbst BEW‑Förderung nutzen.
- Gebäudeeigentümer müssen prüfen, welche eigenen Kosten im Rahmen der KfW‑Programme förderfähig sind (z. B. Umfeldmaßnahmen).