iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan
Eigenanteil ab 950,- €

 

 + Transparenz

  + Planbarkeit

  + Bessere Förderbedingungen

  + Geringe Kosten da weiterhin gefördert

Definition iSFP

Was ein iSFP leistet

Der iSFP zeigt in drei bis fünf klar strukturierten Schritten, wie Ihr Gebäude innerhalb eines sinnvollen Zeitrahmens energetisch modernisiert werden kann. Der angestrebte Effizienzhaus‑Standard wird individuell festgelegt – technisch realistisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Aktuelle Förderung (EBW‑Richtlinie)

Seit dem 07.08.2024 gelten folgende Fördersätze:

  • 650 € Förderung für Ein‑ und Zweifamilienhäuser
  • 850 € Förderung für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten

Die Gesamtkosten hängen von der Gebäudekomplexität ab:

  • Ein/ Zweifamilienhaus: ab 1.600 € → Eigenanteil ab 950 €
  • Dreifamilienhaus: ca. 1.800 € → Eigenanteil ca. 950 € (jede weitere Wohneinheit +50 €, ab der 10. Wohneinheit auf Anfrage)

Die Förderung wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA ausgezahlt.

Förderwirkung des iSFP bei BEG‑Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle)

Hier wird der iSFP finanziell wirklich wertvoll

1.) Degression der förderfähigen Kosten (ab 21.07.2026)

  • Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gelten folgende Höchstgrenzen pro Wohneinheit:
  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • +15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • +8.000 € ab der siebten Wohneinheit
  • Mit iSFP werden diese Höchstgrenzen verdoppelt.
    • Beispiel Einfamilienhaus:
    • ohne iSFP: 30.000 €
    • mit iSFP: 60.000 €
    • Bei Mehrfamilienhäusern verdoppeln sich die degressiven Beträge analog

2.) iSFP‑Bonus (BEG‑EM)

  • Der iSFP löst zusätzlich einen 5 % Bonus aus – allerdings nur auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
  • Beispiel Zweifamilienhaus:
    • normale Grenze: 45.000 €
    • mit iSFP: 90.000 €
    • Bonus gilt nur auf die 45.000 € zwischen 45.000 € und 90.000 €
  • Voraussetzung:
    • Mindestinvestitionsvolumen 45.000 € brutto (bei einem Einfamilienhaus entsprechend 30.000 € brutto)
    • Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP
    • WPB‑Bonus ab Q1/2027 – nur mit iSFP möglich
      Der neue, zusätzliche 5 %-Bonus für Worst Performing Buildings
      Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es für Gebäude, die als Worst Performing Building (WPB) eingestuft sind, einen weiteren Bonus:
      • +5 % WPB‑Bonus
      • nur, wenn die Maßnahme Bestandteil eines iSFP ist
      • gilt für maximal drei Förderanträge
      • WPB‑Status muss vor der ersten Maßnahme festgestellt werden
      • Damit wird der iSFP ab 2027 noch wichtiger: Ohne iSFP kein WPB‑Bonus.

Technischer Vorteil: 3D‑Modell inklusive

  • Mit Erstellung des iSFP liegt Ihr Gebäude bereits als vollständiges 3D‑Modell vor. Das reduziert Aufwand und Kosten bei allen Folgeleistungen:
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) für KfW‑Förderkredite
  • Lüftungskonzepte nach DIN 1946‑6
  • Raumweise Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831
  • Berechnungen für den hydraulischen Abgleich
  • Vorbereitung von Ausschreibungen

Wirtschaftlichkeit
In den meisten Fällen amortisiert sich der Eigenanteil für den iSFP bereits:

  • durch die erste umgesetzte Maßnahme,
  • oder durch die Heizlastberechnung, die für Wärmepumpenförderung verpflichtend ist.

 

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) umfasst zwei zusammengehörende Dokumente, die gemeinsam ein fundiertes und schrittweises Konzept zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes darstellen:

1️⃣ Sanierungsfahrplan

  • Enthält die Bestandsanalyse und eine Übersicht der energetischen Ausgangssituation
  • Gliedert die Sanierung in empfohlene Maßnahmenpakete (3–5 Schritte)
  • Stellt die zu erreichende energetische Qualität nach vollständiger Umsetzung dar
  • Gibt Hinweise zu den nächsten Schritten, beispielsweise zur Fördermittelbeantragung

2️⃣ Umsetzungshilfe

  • Beschreibt jeden empfohlenen Sanierungsschritt etwas ausführlicher
  • Zeigt die Entwicklung der energetischen Qualität von Bauteilen und Anlagen im Verlauf
  • Enthält eine grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die Aufwand und Nutzen gegenüberstellt
  • Dient als ergänzende Orientierung für die priorisierte Umsetzung und finanzielle Planung

Ziel ist es, Eigentümer:innen eine praktikable Grundlage zu geben, um die energetische Verbesserung ihres Gebäudes strukturiert, sinnvoll und förderfähig anzugehen.

Ablauf iSFP-Erstellung

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ausschließlich die energetische Bewertung und Konzeptentwicklung für Ihr Wohngebäude umfasst. Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Beratung.

Dies betrifft insbesondere:

  • Heizlastberechnungen gemäß DIN EN 12831
  • Vergleichsuntersuchungen unterschiedlicher energetischer Lösungskonzepte
  • Technische Projektbeschreibungen für konkrete Sanierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Antragstellung zu Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW)
  • Prüfung und Bewertung von Angeboten durch ausführende Fachbetriebe

Diese Leistungen können bei Bedarf ergänzend beauftragt werden, sind jedoch nicht Teil des iSFP selbst, sind jedoch nach Erstellung eines iSFP durch EBFW oft deutlich günstiger.

Antrag auf Zuwendung für die iSFP Erstellung

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einem Energieeffizienz Experten (z.B. mir) bzw. Expertin auf. Meine Beraterkennung lautet EB643291.

Ein Zuwendungsantrag muss erstellt werden. Hier ist der Link: BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Anmeldung

 

Beauftragung iSFP Erstellung

Ist der Zuwendungsantrag erstellt und vielleicht schon der Zuwendungsbescheid eingetroffen, dann kann es losgehen.

Einige Unterlagen werden vorab benötigt. Hier in Reihenfolge der Relevanz; nicht alle Unterlagen werden tatsächlich vorliegen:

1.) Pläne und Ansichten
2.) Wärmeschutznachweise
3.) Schornsteinfegerprotokoll
4.) Rechnungen zu bereits erfolgten Sanierungen
5.) Statiker-Protokoll
6.) Anlagenbeschreibungen (Lüftung, Klima, Heizung etc.)

 

Vor-Ort Datenaufnahme und Loop 1 Besprechung

Bei einem Vororttermin (eine Stunde muss mindestens geplant werden) wird der aktuelle Zustand des Objektes aufgenommen und es wird eine Checkliste besprochen. Hier werden auch die von Ihnen empfundenen Schwächen des und Änderungswünsche am Wohngebäude(s) besprochen.

Mit diesen Daten wird ein 3D Modell des Hauses erstellt, eine Bilanzierung des Ist-Zustands vorgenommen und grobe Sanierungsvorschläge vorbereitet. Die Daten werden Ihnen zugesandt, um eine Durchsprache mit Ihren Änderungswünschen, Fragen etc. vorzubereiten. Diese Durchsprache dauert ca. eine Stunde.

Übergabe und Erstellung des Verwendungs-nachweises

Die in der Erstdurchsprache gesammelten Änderungswünsche/ Detaillierungswünsche werden eingearbeitet und der Sanierungsfahrplan den Richtlinien entsprechend finalisiert. Bei einem Übergabetermin (am besten bei Ihnen vor Ort) werden Ihnen die ausgedruckten Unterlagen überreicht und noch einmal durchgesprochen (ca. eine Stunde ist zu planen).

Nach dem Termin wird die Rechnung erstellt und Ihnen die Unterlagen für die Verwendungs-nachweiserstellung zur Verfügung gestellt; Link: BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Anmeldung

Das Beispiel zeigt, wie stark sich die Förderung verbessert, wenn ein Gebäude als Worst Performing Building eingestuft ist und zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Über mehrere Jahre hinweg werden verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle umgesetzt. Ohne iSFP gibt es nur die Grundförderung – die Zuschüsse bleiben entsprechend niedrig. Mit iSFP hingegen verdoppeln sich die förderfähigen Kosten, es kommt der iSFP‑Bonus hinzu und ab 2027 zusätzlich der WPB‑Bonus. Dadurch steigt die Förderung bei jeder einzelnen Maßnahme deutlich an. Über den gesamten Zeitraum ergibt sich so ein spürbar höherer Zuschuss, der die Sanierung finanziell wesentlich erleichtert. Das Beispiel macht klar: Für ältere Gebäude lohnt sich ein iSFP besonders, weil er die Fördermöglichkeiten erheblich erweitert und die Gesamtförderung über mehrere Maßnahmen hinweg vervielfacht.

Dies gilt besonders für vermietete Objekte aber auch für eigengenutzte Projekte, bei denen die BAFA Förderung "in Konkurrenz" zu einer möglichen steuerlichen Förderung steht.

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