Heizlastberechnung
Kosten:
Nach Erstellung eines iSFP durch EBFW betragen die Kosten 357,- €
Ohne iSFP = ohne vorliegende detaillierte 3D Daten beginnen die Kosten bei 773,50 € (je nach Qualität der Pläne, Zahl der Wohneinheiten und sonstigen Daten kann ein zusätzlicher Aufwand entstehen).
Bis zu zwei Sanierungsvarianten können ohne Zusatzkosten ebenfalls berechnet werden; wenn Sie beispielsweise planen, neben der Heizung auch die Fenster zu tauschen, kann der geplante Fenstertausch in den Auswirkungen auf die Heizlast dargestellt werden.
Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1:2020 ermittelt die benötigte Heizleistung pro Raum, um bei der tiefsten regelmäßig auftretenden Außentemperatur (Normaußentemperatur) eine festgelegte Raumtemperatur zuverlässig zu halten. Die gewünschten Temperaturen werden individuell von der Kundschaft definiert und müssen nicht zwingend der Norm entsprechen.
Dabei werden folgende Einflussgrößen berücksichtigt:**
- Wärmeverluste durch Hüllflächen (Außenwände, Fenster, Dach etc.)
- Temperaturdifferenzen zu angrenzenden, weniger beheizten Räumen
- Lüftungswärmeverluste durch Undichtigkeiten und notwendige Mindestluftwechsel
- Optionale Aufheizlasten, falls regelmäßig von einem abgesenkten Temperaturniveau aufgeheizt wird
📊 Die Ergebnisse:
- Heizlast pro Raum (in Watt)
- Gesamt-Heizlast des Gebäudes durch Addition der Transmissionsverluste und hälftiger Lüftungsverluste
👉 Wichtig: Jeder Raum muss unabhängig betrachtet den definierten Mindestluftwechsel erfüllen – auch wenn dies normseitig nicht für das gesamte Gebäude simultan angenommen wird.
🔧 Wofür wird die Heizlastberechnung benötigt?
- Auslegung der Heizungsanlage
- Dimensionierung der Heizkörper je Raum
- Einstellung der Heizkörperventile für den hydraulischen Abgleich
Je präziser die Daten, desto effizienter kann das Heizsystem konzipiert werden. Deshalb werden alle relevanten Gebäudeteile in einem 3D-Modell erfasst, inklusive:
- Innenwände und Türen, sofern sie Einfluss auf Raum-zu-Raum-Wärmeübertragung haben
- Hüllflächen mit thermischer Qualität im aktuellen oder geplanten Zustand
💡 Auch geplante Sanierungsmaßnahmen können in die Berechnung einfließen – etwa wenn eine Heizungsmodernisierung im Frühjahr geplant ist und bis zum Winter weitere Verbesserungen der Gebäudehülle erfolgen. Auf Wunsch können bis zu zwei Varianten kostenfrei mitberechnet werden, z. B. mit unterschiedlichem Dämmstandard oder Fensterqualität.