Kosten für die Begleitung einer BEG Einzelmaßnahme

50% der Kosten für die energetische Projektbegleitung durch einen/eine EEE sind förderfähig; die hier angesetzten Kosten sind ohne die Förderung, Sie bekommen in der Regel 50% der Kosten durch das BAFA erstattet.

Die Kosten für die technische Projektbeschreibung belaufen sich (EBFW) auf 303,45 €. Darin beinhaltet ist die Prüfung der Angebote auf die Anforderungen der jeweiligen technischen Mindestanforderungen, die Abstimmung des anzusetzenden Betrags im Förderantrag und die Erstellung zusätzliche Daten (Luftdichtheitsgrobkonzept, Wärmebrückenhinweise und eventuell Gewerke abhängige zusätzliche Daten). Dabei kann es auch sein, dass Änderungen der TPB vorkommen. Drei potenzielle Änderungen sind dabei beinhaltet.

Die Kosten für die Baubegleitung und den daran anschließenden technischen Projektnachweis sind Gewerke abhängig und richten sich auch nach dem Auftragsvolumen. Die Kosten hierfür beginnen bei 476,- € (maximal zwei Termine auf der Baustelle, Anfahrt weniger als 5 km vom Firmensitz EBFW in DA-Arheilgen). Bitte lassen Sie sich ein spezifisches Angebot unterbreiten.

In den Kosten beinhaltet ist eine Unterstützung der Antragstellung und die Verwendungsnachweiserstellung über ein kurzes Online-Meeting, falls es Probleme geben sollte. Sie machen es nicht so häufig, weshalb es bisweilen mühsam ist, sich darin einzuarbeiten.

Kurzbeschreibung BEG Einzelmaßnahmen
(Details weiter unten)

  1. Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) (EEE bei Maßnahmen an der Gebäudehülle notwendig).
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
    Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
  3. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
  4. Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
  5. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch EEE bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
  6. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.
  7. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

Vorgehensweise BEG Einzelmaßnahmen

Schritt 1: Geplante Veränderung oder Sanierung an der Gebäudehülle:

Sie planen eine Sanierung der Gebäudehülle Ihres Wohngebäudes? Dann überlegen Sie sich, ob Sie eventuell Förderungen in Anspruch nehmen wollen; das reduziert den Energiebedarf Ihres Hauses und eventuell auch die Kosten der Sanierung. Unter gewissen Umständen sind Sie verpflichtet, tatsächlich bei der Sanierung die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (§48 GEG und Anlage 7 GEG) zu beachten; dann müssen Sie bei einer Sanierung sogar bestimmte energetische Maßnahmen umsetzen, obgleich z.B. nur das Ausbessern einer Putzschicht geplant ist.

Erste Maßnahme: Informationen einholen. Dafür biete ich in der Regel jeden zweiten Mittwoch ein kostenloses Online-Seminar an (beginnend 18:00 Uhr, Details unter "Leistungen"); dort erfahren Sie mehr über:

  • Was muss nach GEG bei einer Sanierung beachtet werden?
  • Welche Mindestanforderungen müssen erfüllt werden a) um geforderte Mindeststandard zu erfüllen und b) um ggf. eine Förderung zu bekommen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Wie kann ich die Förderkonditionen verbessern und gleichzeitig einen Plan der Sanierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen (Kosten/ Energieeinsparung) bekommen?

Schritt 2: Eine energetische Maßnahme soll umgesetzt aber auch gefördert werden

Wenn Sie eine energetische Maßnahme umsetzen und diese gefördert bekommen wollen, dann sollten Sie Kontakt zu einem/r Energieeffizienz Experten/-Expertin (EEE) aufnehmen. Dieser sollte Ihnen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans empfehlen, damit der förderfähige Rechnungsbetrag für eine Maßnahme höher und die Förderung um 5% Punkte üppiger ist (förderfähige Rechnungsbeträge 60.000 €/Wohneinheit und Jahr statt 30.000 € pro WE und Jahr sowie 20% Förderung statt 15%).
Unabhängig von der Entscheidung für oder gegen einen iSFP muss ein/e EEE beauftragt werden. Wenn Sie bereits konkrete Angebote für eine Maßnahme haben, werden diese durch den/die EEE gesichtet und auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen hin geprüft. 
 

Schritt 3: Beauftragungsphase für eine energetische Maßnahme, die gefördert werden soll

Der/die EEE hat die Angebote gesichtet und Sie wissen, dass ein Angebot in Ordnung ist. Dann wird eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch den/die EEE erstellt, in dem auch die ungefähren Kosten der Maßnahme enthalten sind. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Kosten nicht zu niedrig angesetzt werden, da der Zuwendungsbescheid basierend auf der angegebenen Schätzung ausgestellt wird und nicht erhöht werden kann, wenn es doch mehr kosten sollte.
Neben der TPB-ID erhalten Sie noch ein paar zusätzliche gewerkabhängige Informationen (Luftdichtheit, Wärmebrücken, Bauteilqualität nach der Maßnahme etc.). Parallel müssen Sie das Fachunternehmen, das die Maßnahme ausführen wird, unter aufschiebender bzw. auflösender Bedingung beauftragen. Es muss auch ein Termin für die Umsetzung der Maßnahme definiert sein; inzwischen geht es nicht mehr, dass eine Maßnahme ohne diesen konkreten Beauftragungsstand einen Zuwendungsbescheid erhält. Hier ist ein Mustertext für den Liefer- und Leistungsvertrag:


Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen (z.B. Fenstereinbau) dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien (Ihr Name) eine Förderung über das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA innerhalb von [xx] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird (bzw. bis zum xx.xx.20xx beantragen wird). Dieser Vertrag tritt hinsichtlich dieser Verpflichtung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag bewilligt und die Förderung mit einem Zuwendungsbescheid gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.


Basierend auf der TPB-ID und nachdem Sie das Fachunternehmen mit einer aufschiebenden / auflösenden Bedingung beauftragt haben, können Sie einen Förderantrag stellen. Sobald dann der Zuwendungsbescheid vom BAFA eingegangen ist, müssen Sie das ausführende Unternehmen entsprechend in Kenntnis setzen.
 

Schritt 4: Die Maßnahme wird umgesetzt

Das Fachunternehmen soll zu einem definierten Termin die Arbeiten beginnen. Dazu müssen Sie den/die EEE in Kenntnis setzen, damit mindestens ein Baustellentermin wahrgenommen werden kann (bitte rechtzeitig, damit nicht Urlaub oder parallele Termine dazwischenkommen). Dabei wird die Maßnahme dokumentiert und die in den technischen Mindestanforderungen notwendige Bauteilqualität festgestellt. Gleichzeitig wird stichprobenhaft geprüft, ob andere relevante Parameter (Luftdichtheit oder Wärmebrückensituation) beachtet werden. Der/die EEE übernimmt dabei keine Bauaufsicht; hierfür wäre ein Architekturbüro zu beauftragen.

Schritt 5: Die Maßnahme ist umgesetzt

Das Fachunternehmen stellt eine Rechnung und auch eine Fachunternehmererklärung aus, dass und wie die Maßnahme umgesetzt ist. Der/die EEE kann dabei unterstützen, ein entsprechendes Formular zur Verfügung zu stellen. Alle Rechnungen (auch die des/der EEE) werden geprüft und im technischen Projektnachweis (TPN) durch den/die EEE als entsprechend der Maßnahme zugehörig und relevant dokumentiert. Mit der TPN-ID erhalten Sie auch die komplettierte Dokumentation der Maßnahme durch den/die EEE. Mit der TPN-ID können Sie den Verwendungsnachweis für die Maßnahme einreichen.

Während der Prüfung des Verwendungsnachweises kann das BAFA noch Rückfragen haben; sollten Dokumente in der Projektdokumentation unklar sein oder fehlen, kontaktieren Sie bitte noch einmal den/die EEE, um hier die Daten zu vervollständigen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Zuwendung ausbezahlt und der Vorgang damit abgeschlossen.

KfW 261 (Komplettsanierung zum EH-Standard)

Die Arbeiten zur Erreichung eines EH Standards über das KfW261 Programm sind vielfältig und hier inhaltlich davon abhängig, ob bereits ein Sanierungsfahrplan, ein Energieausweis oder eine freie Beratung zu dem Objekt erstellt/ausgestellt wurden. Daher sollte hier ein individuelles Angebot erst erstellt werden, wenn das Objekt gesichtet und ggf. vorbereitenden Berechnungen stattgefunden haben. Sprechen Sie mich gerne an, und wir vereinbaren eine passende Vorgehensweise.

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