Kosten für die Begleitung einer BEG Einzelmaßnahme

Die energetische Projektbegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in (EEE) ist gemäß BAFA-Richtlinien mit bis zu 50 % der anfallenden Kosten förderfähig. Die im Folgenden aufgeführten Preise verstehen sich als Nettobeträge vor Abzug der Förderung – die Erstattung erfolgt in der Regel nach Einreichung des Verwendungsnachweises durch das BAFA.

🧾 Technische Projektbeschreibung (TPB)

  • Kosten: 303,45 €
  • Enthalten sind:
  1. Prüfung und Bewertung von Fachunternehmerangeboten auf Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  2. Abstimmung des anzusetzenden Förderbetrags im Antrag
  3. Erstellung zusätzlicher technischer Unterlagen wie Luftdichtheits-Grobkonzept, Wärmebrückenhinweise und ggf. gewerkeabhängige Ergänzungen
  4. Bis zu drei Änderungsdurchläufe im Rahmen der Antragstellung sind inkludiert

🛠️ Baubegleitung & Technischer Projektnachweis (TPN)

Kosten ab 476,– €

  • Gilt für bis zu zwei Vor-Ort-Termine im Rahmen der Umsetzung
  • Maximale Anfahrtsentfernung: 5 km ab Firmensitz EBFW in Darmstadt-Arheilgen

Der genaue Preis richtet sich nach:

  • Umfang der Maßnahme
  • Anzahl der Gewerke
  • Erforderlicher Dokumentationsaufwand (Wärmebrückensimulationen, Auswirkungen auf Heizlast etc. nach Aufwand) 

💬 Unterstützung bei Antrag & Verwendungsnachweis

  • Inklusive: Kurzberatung via Online-Meeting, falls Fragen bei der Antragstellung oder beim Upload des Verwendungsnachweises auftreten
  • Erfahrungsgemäß ist der Prozess für Antragsteller:innen nicht alltäglich, daher wird hier gezielt Hilfestellung angeboten

Kurzbeschreibung BEG Einzelmaßnahmen
(Details weiter unten)

  1. Angebot einholen / Beauftragung Energieeffizienz-Expert:in (EEE) oder Fachunternehmen mit Erstellung einer TPB (bei Gebäudehülle: EEE erforderlich)
  2. Vertragsabschluss – Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung
  3. Online-Antrag beim BAFA – TPB-ID eingeben (vom EEE erhalten) auf BAFA Portal
  4. Zuwendungsbescheid abwarten – Zuschussbewilligung durch das BAFA
  5. Maßnahme umsetzen – Durchführung durch Fachbetrieb
  6. TPN erstellen lassen – Technischer Projektnachweis durch EEE oder Fachunternehmen
  7. Verwendungsnachweis einreichen – Online mit TPN-ID (auf: BAFA Portal)
  8. Fördermittel erhalten – Auszahlung nach BAFA-Prüfung

Vorgehensweise BEG Einzelmaßnahmen

Schritt 1: Geplante Veränderung oder Sanierung an der Gebäudehülle:

Sie planen eine Sanierung der Gebäudehülle Ihres Wohngebäudes? Dann lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob Fördermittel infrage kommen — denn sie können nicht nur den Energiebedarf deutlich senken, sondern auch die Kosten Ihrer Sanierungsmaßnahme spürbar reduzieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu beachten — insbesondere aus § 48 sowie Anlage 7. Das betrifft sogar Fälle, in denen lediglich eine optische Instandsetzung wie das Ausbessern einer Putzschicht vorgesehen ist: Auch dann können energetische Mindestanforderungen greifen.

📌 Der erste sinnvolle Schritt: Informieren Sie sich umfassend. Dazu biete ich alle zwei Wochen mittwochs ab 18:00 Uhr ein kostenloses Online-Seminar an (Details und Zoom-Link unter der Rubrik Leistungen). Dort erfahren Sie unter anderem:

  • Welche Anforderungen gemäß GEG bei Sanierungsmaßnahmen zu beachten sind
  • Welche Mindeststandards gelten, um gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen zu erfüllen
  • Welche Förderprogramme und Zuschüsse es gibt – und für wen sie sich eignen
  • Wie Sie die Förderkonditionen optimieren und gleichzeitig einen strukturierten Plan zur Sanierung mit transparenter Kosten- und Energieeinsparanalyse erhalten

Kurzum: Das Seminar bietet Ihnen eine verlässliche Grundlage für fundierte Entscheidungen — rechtlich, technisch und wirtschaftlich

Schritt 2: Eine energetische Maßnahme soll umgesetzt aber auch gefördert werden

Wenn Sie eine energetische Maßnahme planen und dafür Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zu einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin bzw. einem Energieeffizienz-Experten (EEE) aufzunehmen.

In vielen Fällen bietet sich zunächst die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) an. Dieser verschafft nicht nur eine strukturelle Grundlage für zukünftige Maßnahmen, sondern verbessert auch die Förderkonditionen deutlich:

  • Der förderfähige Rechnungsbetrag verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr,
  • Die Förderquote steigt auf 20 % (statt regulär 15 %).

Unabhängig davon, ob ein iSFP erstellt wird oder nicht: Für die Beantragung der Förderung muss eine fachkundige Person – also ein:e EEE – eingebunden sein. Wenn bereits konkrete Angebote für eine Maßnahme vorliegen, prüft die EEE diese auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen und stimmt die Inhalte für die Förderantragstellung entsprechend ab.
 

Schritt 3: Beauftragungsphase für eine energetische Maßnahme, die gefördert werden soll

Nachdem die Energieeffizienz-Expertin bzw. der Energieeffizienz-Experte (EEE) die Angebote gesichtet hat und Sie wissen, welches Angebot förderfähig ist, wird eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Diese enthält die wesentlichen Merkmale der Maßnahme sowie eine Kostenschätzung.

💡 Wichtig: Die im TPB angesetzten Kosten bilden die Grundlage für den späteren Zuwendungsbescheid des BAFA. Eine nachträgliche Erhöhung des Förderbetrags ist nicht möglich – daher sollten die angesetzten Werte nicht zu niedrig kalkuliert werden.

Zusätzlich zur TPB-ID erhalten Sie einige ergänzende gewerkeabhängige Informationen, etwa zu Luftdichtheit, Wärmebrücken und der zu erwartenden Bauteilqualität nach Umsetzung.

📄 Parallel dazu müssen Sie das ausführende Fachunternehmen mit dem Vorhaben beauftragen – jedoch unter einer aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung. Diese Vertragsklausel stellt sicher, dass die Auftragserteilung nur wirksam wird, wenn der Förderantrag tatsächlich bewilligt wird. Auch ein konkreter Umsetzungstermin muss benannt sein – eine Förderung ohne fest definierte Maßnahmenplanung ist nicht mehr möglich.

🔤 Mustertext für Liefer- und Leistungsvertrag (aufschiebend...):

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen (z. B. Fenstereinbau) dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien (Ihr Name) eine Förderung über das Förderprogramm ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ (BEG) des BMWK beim BAFA innerhalb von [xx] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird (bzw. bis zum xx.xx.20xx beantragen wird). Dieser Vertrag tritt hinsichtlich dieser Verpflichtung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag bewilligt und die Förderung mit einem Zuwendungsbescheid gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

🔑 Sobald Sie die TPB-ID erhalten und der Vertrag mit Förderbedingung geschlossen wurde, kann der Förderantrag beim BAFA online gestellt werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Sie das ausführende Unternehmen über die Bewilligung informieren, damit die Maßnahme offiziell starten kann.
 

Schritt 4: Die Maßnahme wird umgesetzt

Sobald das Fachunternehmen zu einem definierten Umsetzungstermin beauftragt ist, sollte die Energieeffizienz-Expertin bzw. der Energieeffizienz-Experte (EEE) rechtzeitig informiert werden. Nur so können Baustellentermine eingeplant werden — bitte beachten Sie mögliche Urlaubszeiten.

Bei diesen Terminen erfolgt:

  • die Dokumentation der Maßnahme,
  • die Feststellung der Bauteilqualität gemäß den technischen Mindestanforderungen,
  • sowie eine stichprobenhafte Prüfung weiterer relevanter Faktoren (z. B. Luftdichtheit oder Wärmebrückensituation).
  • Anmerkung: In einigen Fällen ist eine Begehung mit dem ausgewählten Fachbetrieb sinnvoll, bevor die Umsetzung erfolgt, um beispielsweise alle potenziellen Wärmebrücken zu besprechen (v.a. bei Maßnahmen an Fassaden)

💡 Wichtig: Die EEE übernimmt hierbei keine Bauaufsicht. Für eine bauliche Kontrolle oder eine umfassende Qualitätssicherung ist bei Bedarf ein Architekturbüro oder eine bauleitende Fachstelle zu beauftragen.

Schritt 5: Die Maßnahme ist umgesetzt

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme stellt das beauftragte Fachunternehmen eine Rechnung sowie eine Fachunternehmererklärung aus, die dokumentiert, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und gemäß Förderbedingungen ausgeführt wurden.

Die Energieeffizienz-Expertin bzw. der Energieeffizienz-Experte (EEE) unterstützt dabei und stellt auf Wunsch ein passendes Formular zur Verfügung. Anschließend werden sämtliche Rechnungen — sowohl die des Fachbetriebs als auch die der EEE — geprüft und im technischen Projektnachweis (TPN) aufgenommen. Dabei wird bestätigt, dass alle Unterlagen zur Maßnahme gehören und förderrelevant sind.

Mit Ausstellung der TPN-ID erhalten Sie auch die vollständige, durch die EEE erstellte Projektdokumentation. Diese ID ist erforderlich, um den Verwendungsnachweis online beim BAFA einzureichen.

📌 Hinweis zur BAFA-Prüfung: Während der Bearbeitung des Verwendungsnachweises können vom BAFA Rückfragen entstehen. Sollte etwas in der Projektdokumentation unklar oder unvollständig sein, wenden Sie sich bitte nochmals an den/die EEE. Dort werden die fehlenden Informationen ergänzt und die Unterlagen entsprechend vervollständigt.

✅ Nach erfolgreicher Prüfung durch das BAFA wird die Förderung ausgezahlt — und das Verfahren ist damit abgeschlossen.

KfW 261 (Komplettsanierung zum EH-Standard)

Die Arbeiten zur Erreichung eines förderfähigen Effizienzhausstandards im Rahmen des KfW-Programms 261 sind umfangreich und hängen stark davon ab, ob für das betreffende Objekt bereits Grundlagen wie ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), ein Energieausweis oder eine unabhängige Beratung vorliegen.

Da sich Umfang und Inhalt der Leistungen nach dem Gebäudezustand, den vorhandenen Daten sowie den angestrebten Sanierungszielen richten, sollte ein maßgeschneidertes Angebot immer erst nach einer sorgfältigen Objektbesichtigung und – sofern erforderlich – vorbereitenden Berechnungen erstellt werden.

📌 Mein Tipp: Sprechen Sie mich gerne an, und wir klären gemeinsam, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist — individuell, strukturiert und zielführend.

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